AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Archivista GmbH mit Sitz in Zürich erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten für alle bestehenden und künftigen Geschäftsbeziehungen. Mit Bestellung der Dienstleistung oder Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Käufers, werden ausschliesslich durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Soweit Archivista GmbH sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese dadurch nicht Vertragspartner des Kunden. Ferner besteht zwischen den Kunden von Archivista GmbH kein, allein durch gemeinsame Nutzung der Dienste begründbares, Vertragsverhältnis.

2. Angebot und Vertragsschluss

Bestellungen sind für Archivista GmbH erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die vom Käufer unterzeichnete oder eine mündliche Bestellung ist bindend. Bei Bestellungen durch das Internet ist die Absendung der Bestellung bindend. Archivista GmbH ist berechtigt, das darin liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Auslieferungen und Rechnungserteilung stehen der schriftlichen Bestätigung gleich. Die enthaltenen Angaben in den Verkaufsunterlagen von Archivista GmbH (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Beschreibungen, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden ausdrücklich in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet. Alle Angebote von Archivista GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

3. Preise

Massgebend bei Dienstleistungen, die Archivista GmbH erbringt, sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Hardware-Komponenten enthalten keine Installationsarbeiten, Konfiguration, kundenspezifische Software und/oder sonstigen Support, es sei denn, dies wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert. Diesbezügliche Arbeiten werden nach dem Support-Tarif des/der ausführenden Mitarbeiters/in verrechnet. Die Preise werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Liefertag. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl und die Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung; erforderliche Sonderverpackungen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen für Bestellungen aus dem Internet erfolgen per Kreditkarte (bei azurgo.ch) oder Vorauszahlung (shop.archivista.ch). Ausnahme hiervon sind Lieferungen an registrierte Stammkunden. Kommt der Käufer mit in Zahlungsverzug, berechnen wir vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank bzw. ab der 2. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von minimal SFr 30.–.

4. Leistungs- und Lieferzeit

Substitution (gleichwertiger Ersatz) ist möglich. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch Archivista GmbH steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von Archivista GmbH durch Zulieferanten und Hersteller. Setzt der Käufer uns, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschliesslich allfälliger Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.

5. Lieferung

Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt Archivista GmbH und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

6. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche gegen Archivista GmbH stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Archivista GmbH gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum und richtet sich nach dem Schweizerischen Obligationenrecht (OR), wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalkomponenten entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, sofern der Mangel darauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.

7. Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt. Für allfällige Datenverluste und / oder Arbeitsausfälle kann Archivista GmbH oder deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen nicht haftbar gemacht werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Im kaufmännischen Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über. Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt. Ist der Käufer mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten.

9. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch Archivista GmbH hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

10. Zahlung

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauszahlung oder innerhalb der eingeräumten Frist zu bezahlen (ausschliesslich für Stammkunden). Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen bzw. ab der 2. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von minimal SFr. 30.– zu erheben. Während der Dauer des Verzuges ist Archivista GmbH auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

11. Offerten

Eine Offerte wird für Mittel- und Grossaufträge kostenlos ausgestellt. Die Preise für Hardware sind oft Tagespreise und können deshalb nur unverbindlich offeriert werden.

12. Urheberrechte / Software-Gewährleistung

Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers. Der Käufer, der die Bedingungen nicht anerkennen will, hat die ungeöffneten Datenträger mit allen zugehörigen Teilen unverzüglich dort zurückzugeben, wo das Produkt erworben wurde, oder die Software unverzüglich zu löschen, falls diese durch unmittelbare Installation auf der Festplatte des Computers geliefert worden ist.

13. Wartungsverträge allgemein

Bei bestimmten Produkten schliesst der Kunde mit dem Erwerb einer ArchivistaBox einen Wartungsvertrag sowohl für die gelieferte Hard- als auch Software ab. Ein Wartungsvertag läuft auf eine bestimmte Dauer (noramlerweise jeweils ein Jahr) und verlängert sich um jeweils ein Jahr, sofern weder der Kunde noch Archivista GmbH den Vertag jeweils drei Monate vor Ablauf des Vertragsendes schriftlich kündigen. Im Falle einer Verlängerung ist Archivista GmbH berechtigt, bis maximal 30 Tage vor Ablauf des Vertrages einen jeden Wartungsvertrag den geänderten Umständen anzupassen. Der Kunde kann in diesem Falle den Wartungsvertrag unter den neuen Umständen binnen sieben Tagen kündigen.

14. Wartungsverträge auf Hardware

Ein gleichzeitig mit einer Hard- und oder Software-Komponente abgeschlossener Wartungsvertrag beginnt mit der Lieferung durch Archivista GmbH zu laufen. Eine zugesicherte Austauschgarantie auf eine Komponente beinhaltet das Recht des Kunden, jederzeit während den üblichen Geschäftsöffnungszeiten im Falle eines Defektes einen gleichwertigen Ersatz zu erhalten. Dazu muss der Kunde zunächst den Mangel des Gerätes schriftlich gegenüber Archivista GmbH anmelden und das entsprechende Rücksendungsformular (siehe nachfolgend) ausfüllen und per Fax an Archivista GmbH übermitteln. Archivista GmbH nimmt innerhalb von 24 Stunden (Geschäftszeiten) Kontakt mit dem Kunden auf. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er sowohl per Mail und/oder Telefon erreichbar ist. Archivista GmbH bestätigt dabei den mutmasslichen Mangel des Kunden und stellt umgehend ein gleichwertiges Ersatzgerät zur Verfügung. Dieses Gerät wird zulasten des Kunden innerhalb von 24 Stunden (Geschäftszeiten) entsprechend den Anweisungen des Kunden versandt. Der Kunde seinerseits stellt sicher, dass das mit dem Mangel behaftete Gerät binnen zwei Wochen bei Archivista GmbH eintrifft. Jede spätere Lieferung löst eine Monats-Mietpauschle für das zu spät eingehende Gerät aus. Stellt sich bei der Begutachtung des Gerätes durch Archivista GmbH heraus, dass der Mangel nicht besteht oder wesentlich von der Beschreibung des Rücksendungsformulares abweicht, so gehen die daraus entstehenden Kosten zulasten des Kunden.

15. Wartungsverträge auf Software

Ein Wartungsvertrag für eine Software beinhaltet das Recht, jederzeit per Mail, per Telefon und/oder in Briefform geltend zu machen, die Lösung bzw. ein wesentlicher Teil dieser laufe nicht korrekt. Kann der beschriebene Fehler (Mangel) auf einem gleichwertigen Gerät bei Archivista GmbH zweifelsfrei wiederholt werden und liegt der Mangel in demjenigen Teil der Software, auf welchen Archivista GmbH die Rechte und Pflichten innehat, so wird dieser Mangel schriftlich bestätigt.

Archivista GmbH stellt dem Kunden dabei entweder innerhalb der im Wartungsvertrag vereinbarten Frist eine Fehlerbereinigung oder aber eine Anweisung, die zweifelsfrei zur Vermeidung des Mangels führt, zur Verfügung. Dabei wird die jeweils als ‘Stable’ bezeichnete Software verwendet. Ist eine bereinigte Softwareversion notwendig, so stellt Archivista GmbH diese entweder binnen 48 Stunden (Geschäftszeiten) auf dem Internet oder aber auf dem postalischen Weg (und auf Kosten von Archivista GmbH) zur Verfügung. Das ordnungsgemässe Aufspielen der fehlerbereinigten Software ist Sache des Kunden, genauso wie der Kunde für das Rückspielen der Sicherungskopie (sofern dies notwendig ist) nach einem Update selber verantwortlich ist.

Der Kunde trägt zudem das Risiko, dass Erweiterungen und/oder Änderungen, welche er an den (quelloffenen) Teilen der Software selber vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt, nicht ordnungsgemäss mit fehlerbereinigten Softwarereleases zusammenarbeiten. Der Kunde kann entsprechende Änderungen bzw. Zusätze im Rahmen eines Audits zertifizieren lassen; die daraus entstehenden Kosten sind nicht durch Wartungsverträge gedeckt.

16. ArchivistaBox im Allgemeinen

Im Unterschied zu den Sourcen von ArchivistaDMS, ArchivistaERP und ArchivistaVM, die der GPL-Lizenz unterstehen, ist dies beim Handbuch, dem Installer, den Übersetzungen (Strings) sowie den Logos der ArchivistaBox-Systeme nicht der Fall. Sie dürfen das Handbuch, den Installer, die Strings und/oder unsere Logos weder kopieren, verändern noch weiterverteilen. Archivista ist eine registrierte Wort-/Bild-Marke. Es ist daher nicht gestattet, diese in anderer Form als auf den unmodifizierten ISO-Datei(en) zu verwenden.

Zu jeder ArchivistaBox besteht ein Wartungsvertrag, dieser ist zwingend. Die genauen Konditionen ergeben sich aus der Bestellung unter http://shop.archivista.ch. Keine Wartungsverträge fallen für Produkte an, die über den Shop https://azurgo.ch/shop erworden werden.

Ebenso ergibt sich aus der Bestellung der gewährte Leistungsumfang einer ArchivistaBox. Beim Modul ArchivistaDMS verstehen sich die angegebenen Mengen auf das Verarbeiten von Schwarz-Weiss in der Grösse A4. Werden grössere Formate oder Farbe verwendet, so verringert sich der Leistungsumfang entsprechend.

17. ArchivistaBox Community und Mini

Archivista GmbH stellt über die Homepage http://download.archivista.ch kostenfreie ISO-Dateien zur Verfügung. Dabei ist eine Registrierung im Web-Shop notwendig. Danach können entsprechend kostenfreie personalisierte ISO-Dateien generiert werden. Dieser Service ist kostenfrei, er kann daher jederzeit ohne Ankündigung temporär oder permanent deaktiviert sein. Es besteht bei diesen Versionen kein Anspruch auf Support, ebenso wird jede Haftung abgelehnt.

Die Community- und Mini-Versionen sind ausschliesslich für den privaten Gebrauch gedacht, eine gewerbliche Nutzung ist nicht zulässig. Nicht erlaubt sind (nicht abschliessend) das Anbieten der ISO-Dateien gegen Entgelt (insb. auch Unkostenbeitrag), das Einbinden der ArchivistaBox-CD in eine andere Distribution, das Anbieten von kommerzieller Schulung und Support sowie das Verwenden der Logos in irgendeiner Form.

Sollten die ArchivistaBox Community und Mini gewerblich eingesetzt werden, so fällt umgehend und rückwirkend über die gesamte Laufzeit der vierfache aktuelle Lizenzpreis einer gleichwertigen kommerziellen ArchivistaBox-Lizenz als Konventionalstrafe an. Dabei entscheidet Archivista GmbH innerhalb von 6 Monaten, ob weitere rechtliche Schritte gegen die Lizenzverstösse geltend gemacht werden oder ob mit Zahlung der Konventionalstrafe der Fall abgeschlossen ist. In diesem Falle entstünde nach sechs Monaten ein ordentliches Vertragsverhältnis.

18. Spesen

Unter Spesen fallen sämtliche Aufwendungen, welche Archivista GmbH zur Ausführung der beauftragen Arbeiten im Rahmen von Dienstleistungen erbringt und die nicht über die ordentlichen Stundenansätze der Mitarbeiter/innen von Archivista GmbH abgegolten sind. Insbesondere zählen dazu die Wegspesen.
Nach Wahl von Archivista GmbH wird dem Kunden entweder a) eine fixe Spesensumme je Weg verrechnet, b) die Kosten eines 1.-Klasse Bahn- und/oder Flugtickets berechnet oder c) eine Entschädigung je Kilometer für den Weg zwischen Firmensitz und Erfüllungsort des Kunden berechnet. Sowohl die Wahl der Art der Verrechnung als auch die Höhe der Berechnung können jederzeit durch Archivista GmbH den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Einmal fixierte Spesenansätze behalten Gültigkeit bis zur nächsten notwendigen Anpassung, welche schriftlich erfolgt.

19. Datenschutz

Archivista GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten.

20. Sonstige Vereinbarungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

21. Gerichtsstand, Rechtsordnung

Uster ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer nicht.

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